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Touristensteuer Griechenland
Für Griechenland wird bei Aufenthalten ab dem 1.1.2018 nach aktuellem Beschluss der griechischen Regierung eine Touristensteuer erhoben.
Diese Abgabe wird von den Hoteliers bei der An- oder Abreise der Gäste in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Touristensteuer richtet sich nach der offiziellen Landeskategorie der Unterkunft, nicht nach der Klassifizierung des Reiseveranstalters.
Für 1- und 2-Sterne-Unterkünfte beträgt die Steuer pro Zimmer/Nacht 0,50 Euro.
Für 3-Sterne-Unterkünfte beträgt die Steuer pro Zimmer/Nacht 1,50 Euro.
Für 4-Sterne-Unterkünfte beträgt die Steuer pro Zimmer/Nacht 3 Euro.
Für 5-Sterne-Unterkünfte beträgt die Steuer pro Zimmer/Nacht 4 Euro.
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